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Geschichte


Sicher ist auf jeden Fall, dass in der heutigen Gemarkung Wawern schon zur Zeit der römischen Herrschaft im westlichen Germanien gesiedelt wurde. Drei römische Siedlungsfunde sind hier aktenkundig, die sich rund um das Feuchtgebiet des „Wawerner Bruches“ anordnen. Ein neben einer römischen Straße gefundener Sarkophag auf dem linksseitigen Hügel in Richtung Mannebach, lässt hier ein Gräberfeld vermuten.

Aber dem Ort liegen mit großer Sicherheit noch ältere Wurzeln zugrunde, denn es ist davon auszugehen, dass bereits die Treverer, ein keltischer Stamm, die schwer zugängliche Wawerner Sumpflandschaft und die Wälder dort herum nutzten. Dieser Schluss liegt schon daher nahe, weil der Ursprung des Namens Wawern, nach übereinstimmender Auslegung der Onomastik (Namensforschung) in dem treverischen „Vabra“ = unbebautes Land zu finden ist. Auf den gleichen Wortstamm und Bedeutung geht auch das belgische Wavre, das englische Waverton, Wabern bei Kassel und (Wa)Bern in der Schweiz zurück. Bei allen diesen Städten ist nachgewiesen, dass sich früher auch hier ausgebreitete Sumpfgebiete befanden – also waberndes, wabbeliges Land. Das gleiche trifft auch auf Wawern in der Eifel zu.

Wie fast überall änderte sich der Name (Richtigerweise: Schreibweise und Aussprache) unseres Ortes im Laufe der Jahrhunderte, was sich aus den wenigen noch erhaltenen Urkunden nachvollziehen lässt. So hieß es 1030 Wavera, 1043 Wavere und 1284 Wavern. Im 14 Jahrhundert findet man sogar die Schreibweise Waverin.

Die Dorfbewohner waren „Abhängige“, die den „Hofleuten“ ihren Zins zu entrichten hatten. In der alten Bannmühle waren die genau festgelegten Abgaben zu entrichten. Das Domkapitel in Trier war hauptsäch-lich der Inhaber der Grundherrschaft, die auch gleichzeitig die Rechtshoheit inne hatten. Aber auch weitere kirchliche Institutionen waren hier in Wawern präsent. Hieran erinnern heute noch Flurnamen wie „Maximiner Wäldchen“ und „Jesuitenberg“.

Erst der Einmarsch der Franzosen im Jahre 1794 brachte den Bauern die Unabhängigkeit von den Besit-zern des Hofgutes und damit die persönliche Freiheit.